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Schon 50 - schon vorgesorgt?

Gegenüber der jüngeren Generation haben die heute älteren Menschen so ab 50 Jahren im Bezug auf eine durch den Staat geförderte Altersvorsorge einen Nachteil - sie werden weder bei einer Basisrente noch bei einer Riester Rente so viel ansparen können in den ihnen noch verbleibenden Jahren als Arbeitnehmer, als dass sie mit der aus Basisrente oder Riester Rente resultierenden privaten Altersvorsorge die zwangsläufig bis zu ihrem Renteneintrittsalter mit 67 Jahren (denn von dem späteren Rentenbeginn mit erst 67 Jahren sind die Jahrgänge ab 1947 betroffen, sprich die Arbeitnehmer, die heute bereits 60 Jahre alt sind) keine großes Ansparvermögen mehr anlegen können.

Insbesondere für ältere Arbeitnehmer, wenn sie denn monatlich alleinstehend sind und monatlich mehr als 2000 Euro brutto verdienen, oder das Familieneinkommen, wenn sie verheiratet bei über 4000 Euro brutto liegt, oder wenn sie gar selbstständig sind oder als Freiberufler arbeite, würde sich aber auch noch in diesem Alter der Abschluss einer Basisrente lohnen. Denn anders als bei der Riester Rente ist bei der Basisrente möglich sich auch im hohen Alter so noch ein eventuell ansehnliches Ansparvermögen, das später als Rente ausbezahlt wird, zu verschaffen.

Bei der Basisrente ist es nämlich möglich auch Einmalzahlungen zu leisten, bzw. es besteht auch die Möglichkeit durch flexible Zuzahlungen den steuerlichen Freibetrag voll zu nutzen, womit sich die daraus resultierende Altersrente erhöht. In diesem Zusammenhang ist es möglich, dass der Versicherungsnehmer eine jährliche Zuzahlung von mindestens 500 Euro bis zu der Ausschöpfung des Sonderausgabenhöchstbetrages von 20.000 Euro leistet. Die monatlichen Beiträge können dabei auch variabel sein - je nach Einkommenslage des Versicherungsnehmers. Die Basisrente bietet also eine hohe Flexibilität im Bezug auf die Beitragszahlung.