Altersvorsorge mit der Riester-Rente
Die Riester-Rente hat ihren Platz in den Köpfen der deutschen Sparer eingenommen. Nach einer zähen Anlaufphase, stiegen die Abschlüsse seit 2005 beständig und signifikant an. Das Modell staatlich geförderte Altersvorsorge findet Anklang bei den Geldanlegern.
Die Förderung von Beiträgen, welche in einen Riestervertrag einbezahlt werden, erfolgt auf zwei verschiedene Arten. Einerseits erhalten Riestersparer Altersvorsorgezulagen vom Staat, diese setzen sich aus Grundzulagen und Kinderzulagen zusammen. Gerade letztere haben der Riester-Rente den Beinamen Kindergeld II eingebracht.
Andererseits können kinderlose Sparer, sprich mit geringen Zulagenansprüchen, die geleisteten Altersvorsorgebeiträge über den Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen.
Um die Grundzulage zu erhalten, muss der Anleger drei Prozent (ab 2008 vier Prozent) seines Brutto Einkommens aus dem Vorjahr, abzüglich des Zulagenanspruchs, als Jahresbeitrag einbezahlen. Ein Alleinstehender mit einem Bruttoeinkommen von 25.000 Euro würde 114 Euro (ab 2008 154 Euro) Altersvorsorge erhalten, wenn er 636 Euro Sparleistung erbringt.
Beiträge, welche über den Zulagenanspruch hinausgehen, können bei Veranlagung in der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Für 2007 ist der maximal anzusetzende Betrag auf 1575, für 2008 auf 2100 Euro begrenzt.
Zahlt der Sparer über diese Grenzen hinaus in seinen Altersvorsorgevertrag ein, werden diese überschüssigen Beiträge ähnlich wie bei einer klassischen privaten Rentenversicherung behandelt.
Die Riester-Rente wird in drei Varianten angeboten. Der klassische Banksparplan funktioniert ähnlich wie eine herkömmliche Festgeldanlage. Die Riester-Rente als private Rentenversicherung ist die teuerste, jedoch auch beliebteste Erscheinungsform. Nur die Riester-Rentenversicherung bietet eine garantierte Mindestverzinsung. Die günstige Form der Riester-Rente ist der Riester-Fondssparplan, diese Variante ist zugleich die, mit den höchsten Renditechancen.
Grundsätzlich haben alle Varianten der Riester-Rente die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählt der Rentenbeginn frühestens ab dem 60. Lebensjahr, die Garantie der eingezahlten Beiträge und Zulagen zu Rentenbeginn und die Form der Auszahlung in Form einer lebenslangen monatlichen Leibrente.