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Bausparen als Baufinanzierung

Bausparverträge sind nach wie vor die klassische Form einer Baufinanzierung. Die Funktionsweise ist denkbar einfach.

Der Sparer schließt einen Bausparvertrag in Höhe einer bestimmten Bausparsumme ab. Hierfür zahlt er eine Abschlussgebühr, welche in der Regel etwa ein Prozent der Bausparsumme ausmacht. Je nach Art des Bausparvertrages, muss der Sparer nun die Hälfte oder ein Drittel der Bausparsumme ansparen.

Ist dieses Ziel erreicht, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif. Der Bausparer kann ein Darlehen in Höhe der Differenz zur Bausparsumme von der Bausparkasse aufnehmen. Diese Bauspardarlehen werden, in Abhängigkeit vom gewählten Bausparmodell, in der Regel mit günstigen Tilgungszinssätzen ausgegeben.

Die Zuteilung eines Bauspardarlehens kann allerdings nur dann erfolgen, wenn andere Bausparer die benötigte Summe auf ihren Verträgen angespart haben. Die Bausparkassen verstehen sich also als eine Art Gemeinschaft von Bausparern. Während der eine Teil in der Ansparphase die Gelder zur Verfügung stellt, nutzt der andere Teil diese Gelder zur Baufinanzierung oder zum Erwerb von Wohneigentum.

Die Bausparkasse verdient an diesem Geschäft in Form der Abschlussgebühren, der mit den Darlehen verknüpften Bearbeitungsgebühren und vor allem aus der Differenz der Zinssätze zwischen der Guthabensverzinsung und den Darlehenszinsen.

Grundsätzlich gilt, je geringer der Darlehenszinssatz, desto geringer auch die Verzinsung des Sparguthabens.

Bauspardarlehen müssen in der Regel im gleichen Zeitraum getilgt werden, wie das Kapital angespart wurde. Es gibt jedoch zahlreiche alternative Varianten. Wichtig ist: Je geringer der Tilgungszeitraum, desto höher die monatliche Belastung des Bauherren durch die Tilgungsraten.

Bausparer können, vorausgesetzt sie erfüllen die Einkommensgrenzen, in den Genuss staatlicher Förderungen kommen. Der Staat unterstützt die spätere Baufinanzierung im Voraus durch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage.

Die staatliche Förderung des Bausparens ist jedoch an festgelegte Vertragslaufzeiten gebunden. So darf ein Bausparvertrag erst nach 7 Jahren zugeteilt werden, wenn Anspruch auf staatliche Förderungen bestehen soll. Wird der Bausparvertrag früher in Anspruch genommen, erlischt der Anspruch auf die staatlichen Zulagen.