Der Staatsanwalt
Die Aufgabe eines Staatsanwaltes ist ähnlich der Aufgabe eines Richters. Hier wird nur für das Volk und im Sinne von dem Volk gearbeitet, wohingegen der Rechtsanwalt in der Regel für den Angeklagten, den Kläger oder aber auch für den Nebenkläger arbeitet. Die Tätigkeit eines Staatsanwalts liegt darin, eine Anklageschrift zu erstellen, Indizien zu sammeln, die gesetzlichen Vorgaben dabei einzuhalten, den Antrag auf die Haftstrafe zu stellen, entsprechende Recherchen vorzunehmen und "das Volk" vor Gericht zu vertreten. Oft wurden schon Staatsanwälte, ebenso wie auch Richter, von verschiedenen Straftätern bedroht, das heißt, wenn sie den Antrag auf lebenslange Haft zum Beispiel durchführen würden, man sie umbringen würde, ihren Kindern oder der Familie etwas antun würde oder dergleichen. Verwunderlich, denn wenn Straftäter eine Straftat begehen, müssten sie im Grunde doch wissen, dass das nicht so wirklich erlaubt ist und seine Konsequenzen hat. Verwunderlich ist auch, dass manche Staatsanwälte mehr Geld verdienen als ein Richter. Dies ist nachzulesen auf einem so genannten Gehaltsrechner im Internet, welcher Auskunft über verschiedene Gehälter in unterschiedlichen Berufen und Berufsgruppen geben. Hier können auch Staatsanwälte ihr Geld nachprüfen bzw. auch veröffentlichen, um anderen Staatsanwälten die Vergleichsmöglichkeit zu bieten. Allerdings sind die Gehälter von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, was man bei der Eingabe beachten sollte.
Silvia Kühn
s.kuehn[at]trendmile.com