Gesundheitsreform 2007 und PKV
Mit den Veränderungen, die durch die Gesundheitsreform 2007 gesetzlich vorgeschrieben sind, ändern sich sowohl für die privaten, als auch für gesetzliche Kassen die Bedingungen für die jeweilige Krankenversicherung.
Durch die Pflichtversicherung ist seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 jeder verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dies kann entweder über die gesetzliche oder die private Form der Krankenversicherung geschehen.
Durch die Reform gibt es für die gesetzliche Krankenversicherung mehrere Möglichkeiten, ihren Kunden zusätzliche Arten der Krankenversicherung anzubieten.
Die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen können nun untereinander fusionieren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Kunden Wahltarife anzubieten.
Dies führt dazu, dass die GKV die Möglichkeit hat ihren Kunden unterschiedliche Tagessätze für Krankentagegeld oder andere Zusatzleistungen anzubieten.
Im Gegensatz dazu besteht durch die Reform für die PKV die Pflicht, ihren Kunden einen Basistarif anzubieten. In diesem Tarif muss ein Basisangebot für die Krankenversicherung inkludiert sein. Die Voraussetzungen dafür sind dass jedem Versicherten der Zugang zu diesem Basistarif gewährt wird, das Angebot und der Tarif müssen einem vergleichbaren Angebot der GKV entsprechen.
Auch nach den Änderungen durch die Gesundheitsreform 2007 gilt, dass für den Wechsel in die PKV bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Vor dem Abschluss einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Versicherungsvergleich der Krankenversicherung zu empfehlen, um das optimale Angebot für die eigenen Bedürfnisse zu finden.
David Reisner
david.reisner [at] gmail.com