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Wenn man Tiere hat, ist an mögliche Schäden zu denken

Eine Privathaftpflicht deckt viele Risiken ab, auch im Haustierbereich. Viele Millionen Haushalte in Deutschland haben Haustiere. Die Vielfalt reicht dabei von Vögeln über Meerschweinchen und Hamster, Kaninchen, Vogel, oder aber Ratten bis zu Hunden und Katzen.

Daran, dass auch Tiere unter Umständen Schäden anrichten können, daran denken nur die wenigsten. Dabei ist es gleich mal passiert, dass ein Vogel, der frei fliegen darf, und zur Pflege bei Verwandten oder Freunden ist, wenn man in Urlaub ist, bei seinen Flugkünsten etwas Wertvolles zu Bruch gebracht hat. Im Gegensatz wenn dies ein Hund getan hätte, so ist ein Schaden, dass ein Haustier, wie Meerschweinchen, Vogel, Hamster und anderes Kleingetier anrichten über die normale Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Bei einem Hund hingegen sieht es so aus, dass man um mögliche derartige Schäden nicht letztendlich an den Geschädigten aus eigener Tasche zahlen zu müssen, eine separate Versicherung, eine so genannte Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen muss. Grundsätzlich bei einem durch ein Tier verursachter Schaden ist es stets der Halter des Tieres, der ersatzpflichtig ist, sei es nun Hund oder Pferd, Katze oder Ratte, Vogel der Meerschweinchen.

Eine Tierhalterhaftpflicht ist dabei keine Pflichtversicherung. Man sollte aber wenn man einen Hund oder ein Pferd hat nicht auf sie verzichten. Wie schnell ist es nämlich passiert, dass durch ein entlaufenes Pferd oder aber einen freilaufenden Hund ein schwerer Verkehrsunfall verursacht wird, bei dem zum einen ein Sachschaden, zum anderen aber erheblicher Personenschaden entstehen kann. Eine Tierhalterhaftpflicht übernimmt in einem Schadensfall dann alles, angefangen von Behandlungskosten bis hin zu möglichen Schmerzensgeldforderungen, sowie gegebenenfalls auch Verdienstausfall.

Autor Elke Lohre

Elke.lohre@onmeco.de